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Balkonkraftwerke

Kein Ende des Booms

Balkonkraftwerke erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit: Die kleinen Solaranlagen sind inzwischen vielerorts zu sehen – nicht nur an Balkonen, sondern auch auf Terrassen, Garagendächern oder Gartenhäuschen. Der Grund für ihre wachsende Beliebtheit liegt auf der Hand: Mit diesen sogenannten Steckersolargeräten lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand eigener Strom erzeugen.

Insgesamt wurden laut Zahlen des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (BNetzA) 2025 in Deutschland mindestens 436.000 Steckersolargeräte angemeldet – das sind in etwa so viele wie 2024, allerdings mit einer höheren Leistung. Bei der BNetzA müssen die Anlagen innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Das funktioniert online und kostenlos.

Steckersolargeräte bestehen in der Regel aus ein bis zwei Standardsolarmodulen (je 1 Meter x 1,70 Meter) mit je rund 400 Watt Leistung, einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Wechselrichterleistung sowie Montagematerial. Alternativ können auch kleinere und leichtere und dafür mehrere Module angebracht werden. Viele Wechselrichter bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, über eine App die Leistungsparameter abzurufen.

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Eingespeister Strom wird sofort verbraucht

Sobald das Solarmodul eingesteckt ist, produziert es bei Sonneneinstrahlung elektrischen Strom. Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Über ein Kabel mit Stecker wird dieser anschließend über eine Außensteckdose in das Stromnetz des Hauses eingespeist und dort direkt von gleichzeitig laufenden Geräten – etwa dem Kühlschrank – verbraucht.

Mit Blick auf die Stecker hat eine Ende 2025 veröffentlichte VDE-Produktnorm für mehr Klarheit gesorgt. So dürfen Steckersolargeräte (DIN V 0126-95) mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung und maximal 960 Watt Modulleistung jetzt über normale Haushaltsstecker (Schuko-Stecker) angeschlossen werden. Sprich: Wer schon eine Steckdose am Balkon oder der Terrasse hat, kann ein zertifiziertes Balkonkraftwerk selbst anschließen.

Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung von 960 bis 2.000 Watt und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Wechselrichterleistung legt die VDE-Norm eine spezielle Energiesteckvorrichtung fest. Diese spezielle Energiesteckdose muss von einer Elektrofachkraft installiert werden, die auch den Stromkreis prüfen und gegebenenfalls anpassen muss.

Spezielle Anlagen für den Stromausfall geeignet

Geräte mit Leistungen über 2.000 Watt sind keine Steckersolargeräte nach der genannten Norm. Sie gelten als normale Photovoltaik-Anlagen und müssen von Fachbetrieben installiert und in Betrieb genommen werden. Auch Anlagen mit Batteriespeicher sind von der genannten Norm nicht erfasst. Für sie gelten die jeweiligen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers.

Je nach Ausstattung kann ein Steckersolargerät mit Batteriespeicher auch bei einem Stromausfall Strom liefern. Voraussetzung dafür ist ein spezieller Wechselrichter, der auch auf den sogenannten Inselbetrieb umstellen und eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann.

Ob kleines oder großes Balkonkraftwerk – wichtig ist zudem, auf eine sichere Installation zu achten. Jede Anlage sollte mit geeignetem Montagematerial so befestigt werden, dass sie Wind und Wetter standhält. Zudem empfiehlt es sich zu prüfen, ob das Steckersolargerät über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist.

Anschaffungspreis über die Jahre gefallen

Steckersolargeräte sind in den vergangenen Jahren deutlich günstiger geworden. Im Fachhandel sind sie inzwischen schon für wenige Hundert Euro erhältlich. Sinnvoll dimensionierte Anlagen amortisieren sich oft nach nur wenigen Jahren. Wie lange das dauert, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab – etwa vom Preis und der Leistung der Anlage, der Sonneneinstrahlung beziehungsweise möglicher Verschattung sowie vom individuellen Stromverbrauch.

Bevor Mieter oder Wohnungseigentümer eine Anlage anschaffen, sollten sie unbedingt die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Seit Inkrafttreten der neuen Privilegierung für Steckersolargeräte im Oktober 2024 darf eine solche Anfrage allerdings nur noch abgelehnt werden, wenn die Installation unzumutbar ist. Ablehnungen ohne Begründung oder aus rein optischen Gründen sind nicht mehr zulässig.

Ausnahmen bestehen bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn besondere baurechtliche Vorgaben der Kommune greifen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, zuvor beim örtlichen Bauamt nachzufragen. Dort erfährt man auch, ob es in der Kommune Förderprogramme gibt – diese müssen allerdings beantragt werden, bevor das Gerät gekauft und in Betrieb genommen wird.

Karin Birk
Freie Autorin

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