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Kostenloser Versicherungsschutz für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Unterstützung – unbürokratische Hilfe für Geflüchtete
Das Leid der Menschen in der Ukraine nimmt täglich zu. Wer kann, flieht aus dem Kriegsgebiet. Unbürokratische Hilfe ist erforderlich, um den Geflüchteten und Ihren Helfern bei zustehen. Viele deutsche Versicherer haben Maßnahmenpakete geschnürt, mit denen den hier in Deutschland aufgenommenen Kriegsflüchtlingen und deren Gastfamilien einfach Versicherungsschutz im Alltag geboten werden kann.
Privathaftpflichtversicherung
Der versicherte Personenkreis in der Privathaftpflichtversicherung wird unabhängig vom bestehenden Versichertenkreis (Familie, Single, Senioren) um die in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommenen Geflüchteten kostenfrei erweitert. Die Geflüchteten erhalten den gleichen Versicherungsschutz wie die bereits versicherten Personen. Der Umfang des Haftpflichtschutzes richtet sich nach dem gewählten bestehenden Tarif (Basis-, Kompakt-, Premiumschutz etc.). Einige Versicherer erweitern den Versicherungsschutz für Schutzsuchende aus der Ukraine um die Unterbringung in Einlieger-, oder Zweitwohnungen des Wohnhauses des Versicherungsnehmers.
Schäden durch deliktsunfähige Kinder der Geflüchteten sind im Rahmen der Bedingungen des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages begrenzt oder unbegrenzt mitversichert.
Verursachen Kriegsgeflüchtete einen Mietsachschaden an der kostenfrei überlassenen Mietwohnung/Unterkunft, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Sachschäden, die durch aufgenommene durch ein Hilfspaket Mitversicherte am Eigentum des Gastgebers verursacht werden, sind beitragsfrei bis 5.000 Euro mitversichert.
Hausratversicherung
Der Hausrat (z.B. Kleidung, Mobiltelefon, Wertsachen) von Geflüchteten ist in der Hausratversicherung des Schutzbietenden anteilig mitversichert. Zum Umfang der Mitversicherung empfiehlt sich die Nachfrage bei dem eigenen Versicherer.
Wohngebäudeversicherung
Die kostenfreie Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine in einer Einlieger-Wohnung oder Wohnung im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus oder im nicht ständig vom Versicherungsnehmer bewohnten Mehrfamilienhaus wird vom Versicherungsschutz umfasst, führt also nicht zu einer veränderten Nutzung des Hauses.
Für wen soll der vorübergehende Schutz gelten?
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine gewohnt haben.
- Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24.02.2022 internationalen Schutz oder einen vergleichbaren Schutzstatus in der Ukraine hatten.
- Familienangehörige dieser beiden Gruppen, wenn die Familie in der Ukraine bestand und unabhängig davon, ob die Angehörigen in ihre Heimatländer zurückkehren können.
- Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die eine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung für die Ukraine nachweisen können und die nicht unter sicheren und beständigen Umständen in ihr Heimatland zurückkehren können.
Befristung
Die aufgeführten Hilfsangebote der teilnehmenden Versicherer gelten ab Aufnahme von Geflüchteten vorerst bis zum 31.12.2022.
Empfehlung
Erkundigen Sie sich bei zeitweiser Unterbringung der Geflüchteten zum konkreten Hilfsangebot der Versicherer im Rahmen Ihrer bestehenden Versicherungsverträge sowie zu zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen über zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten erhalten Sie bei GET Service GmbH, der Versicherungsmakler für Grundeigentümer.
RAin Ingrid Jordan-Berger
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