Menü
Topthemen

Pressemitteilung vom 05.02.2010

Richtig vermieten - Fehler vermeiden

Das Vermieten von Wohnungen ist für viele „kleine“ Vermieter oft ein Buch mit sieben Siegeln. Viele Fehler werden bereits im Vorfeld oder beim Abschluss des Mietvertrages gemacht. Sie sind meistens irreparabel und können „Ewigkeitswirkung“ mit fatalen finanziellen Folgen für den Vermieter entfalten. Wer sein Haus nicht komplett von einem Profi verwalten läßt, findet Hilfe bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund.

 

Bereits die Auswahl des Mieters ist gar nicht so einfach. So mancher Vermieter ist schon auf einen „Mietnomaden“ hereingefallen. Sie mieten häufig große und hochwertige Wohnungen mit der Absicht an, jede Mietzahlung zu verweigern.

 

Mietnomaden nutzen zu ihrem Vorteil Schutzbestimmungen des Mietrechts zugunsten der Mieter. Wichtig ist daher, sich handfeste Informationen vom bisherigen Zahlungsverhalten und besonders von der Zahlungsfähigkeit des Mieters zu verschaffen. Neben einer vorformulierten Selbstauskunft des Mieters bietet sich hier zur Überprüfung der Mieterangaben die Einholung einer Wirtschaftsauskunft bei einer Auskunftei an. Eine Litanei von Vollstreckungsmaßnahmen über die Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen bis zur Haftanordnung spricht in der Regel gegen den betreffenden Mietinteressenten, auch wenn er noch so nett und sympathisch auftritt.

 

Die meisten Fehler werden jedoch bei der Ausformulierung des Mietvertrages gemacht. Nicht alles, was Mieter und Vermieter gemeinsam zu Papier bringen, hat im Streitfall rechtlichen Bestand. Die gesetzlichen Bestimmungen des sozialen Mietrechtes sind kompliziert. Wenn es mal nicht mehr zwischen Vermieter und Mieter klappt, ist es oft schwerer das Wohnraum-Mietverhältnis aufzulösen als eine Ehe, bei der es mit der Partnerschaft nicht mehr funktioniert. Daher gilt hier äußerste Sorgfalt bei der Auswahl eines geeigneten Mietvertragsformulars. Im Internet wimmelt es nur so von Angeboten, teils kostenpflichtig, teils kostenlos. Insbesondere bei letzteren ist Vorsicht geboten! Auf der relativ sicheren Seite ist man mit einem Vertragsformular von Haus & Grund. Hier bringen die Mietrechtsspezialisten der Vermieter-Organisation ihre Erfahrungen unter Berücksichtigung einer fast unübersichtlichen Rechtsprechung ein. Sie berücksichtigen alles, was mietvertraglich geregelt sein sollte: Die Laufzeit des Mietvertrages, die Miethöhe, die Regelung der Betriebskosten, die Vereinbarung einer Mietkaution, bauliche Veränderungen durch Vermieter oder Mieter, die Frage der Kostentragung von Kleinreparaturen und Schönheits-Reparaturen und die Vereinbarung einer Hausordnung. Doch Vorsicht! Viele Vermieter meinen, von diesen mietvertraglichen Empfehlungen des Mietvertragsformulars durch so genannte „Individual-Vereinbarungen“ abweichen zu müssen. Es gilt nämlich in vielen Paragraphen des Mietrechts: „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ Was also neben den vorformulierten Regelungen im Vertragsformular noch besonders geregelt werden soll, bedarf immer einer sorgfältigen juristischen Prüfung.

 

Man sieht also, dass die „richtige“ Auswahl des Mieters und der sorgfältige Abschluss eines Mietvertrages das A und O eines gedeihlichen Mietverhältnisses sind. Nicht jedes Mietverhältnis wird zum Problemfall. Die weitaus meisten Wohnungsmietverhältnisse sind unproblematisch. Doch Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Online-Mietverträge

Die mobile Arbeitsplattform für Vermieter. Jetzt einfach online Verträge für Wohnraum, Gewerbe, Einfamilienhäuser und Garagen erstellen. Ohne Installation. Bis zu 20% Rabatt. Kein Drucklimit.