• Legionellenprüfung von Minol

    Mitglieder von Haus & Grund Baden profitieren
    von exklusiven Sonderkonditionen

    Jetzt bestellen!

Minol Legionellenprüfung für Mitglieder von Haus & Grund Baden

Sonderrabatt von 25 % bei Minol Messtechnik - speziell für Haus & Grund Baden Mitglieder

Eigentümer müssen die Trinkwasseranlagen Ihrer Gebäude alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Die Pflicht gilt für die meisten Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen und mit zentraler Warmwasserbereitung.

Als Mitglied von Haus & Grund Baden profitieren Sie bei der Bestellung der Legionellenprüfung von Minol von exklusiven Sonderkonditionen:

  • Legionellenprüfung für ein Gebäude mit einem Steigstrang und 3 Entnahmestellen kostet Sie nur 288,19 € (inkl. MwSt). In diesem Fall werden Sie in der Online-Bestellung komfortabel durch die Erfassung der bereits vorhandenen Probeentnahmestellen geführt.
  • Inklusive der Liegenschaftsbegehung von Minol und der Aufnahme und Dokumentation der geeigneten Entnahmestellen für die Probenentnahme, kostet die Legionellenprüfung für ein Gebäude mit einem Steigstrang und 3 Entnahmestellen für Haus und Grund Mitglieder nur 389,05 € (inkl. MwSt.)

Flexibel, schnell und zuverlässig!

Bestellen Sie hier komfortabel online Ihre gewünschte Variante mit Ihrem Haus & Grund Rabattcode für 25 % Rabatt unter: Rabattcode Haus & Grund Kunden: HuGLeg25

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Oder fordern Sie unter folgender E-Mail-Adresse Ihr Angebot zur Legionellenprüfung an (Stichwort: Haus & Grund Sonderkonditionen):

Für welche Häuser ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Laut Trinkwasserverordnung sind alle Vermieter von Häusern betroffen, in denen die Zentralheizung auch das Trinkwasser erwärmt und eine oder beide der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Das Haus hat einen Trinkwasserspeicher mit mehr als 400 Litern oder die Rohrleitung zwischen dem Speicher und der am weitesten entfernten Wasserstelle im Haus (z. B. in der Dachgeschosswohnung) muss mehr als drei Liter Wasser fassen. Das trifft auf die meisten Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen zu. Von der Prüfpflicht befreit sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Eigentümergemeinschaften können nur dann auf die Legionellenprüfung verzichten, wenn keine Wohnung im Haus vermietet ist.

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