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Minol Legionellenprüfung für Mitglieder von Haus & Grund Baden
Sonderrabatt von 35 % bei Minol Messtechnik - speziell für Haus & Grund Baden Mitglieder
Eigentümer müssen die Trinkwasseranlagen Ihrer Gebäude alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Die Pflicht gilt für die meisten Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen und mit zentraler Warmwasserbereitung.
Als Mitglied von Haus & Grund Baden profitieren Sie bei der Bestellung der Legionellenprüfung von Minol von exklusiven Sonderkonditionen:
- Eine Legionellenprüfung für ein Gebäude mit einem Steigstrang und 3 Entnahmestellen kostet Sie in der einfachsten Variante nur 232,33 € (inkl. MwSt). In diesem Fall legen Sie die Entnahmestellen selbst fest: In der Online-Bestellung werden Sie komfortabel durch die Erfassung geführt der Entnahmestellen geführt.
- Inklusive der Liegenschaftsbegehung von Minol Messtechnik, bei welcher die geeigneten Entnahmestellen für die Probenentnahme für Sie festgestellt werden, kostet die Legionellenprüfung für ein Gebäude mit einem Steigstrang und 3 Entnahmestellen für Haus und Grund Mitglieder nur 301,56 € (inkl. MwSt.)
Flexibel, schnell und zuverlässig!
Bestellen Sie hier komfortabel online Ihre gewünschte Variante mit Ihrem Haus & Grund Rabattcode für 35 % Rabatt unter:
Rabattcode Haus & Grund Kunden: HuGLeg
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Fordern Sie unter folgender E-Mail-Adresse Ihr Angebot zur Legionellenprüfung an (Stichwort: Haus & Grund Sonderkonditionen):
legionellenpruefung@minol.com
Für welche Häuser ist die Legionellenprüfung Pflicht?
Laut Trinkwasserverordnung sind alle Vermieter von Häusern betroffen, in denen die Zentralheizung auch das Trinkwasser erwärmt und eine oder beide der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Das Haus hat einen Trinkwasserspeicher mit mehr als 400 Litern oder die Rohrleitung zwischen dem Speicher und der am weitesten entfernten Wasserstelle im Haus (z. B. in der Dachgeschosswohnung) muss mehr als drei Liter Wasser fassen. Das trifft auf die meisten Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen zu. Von der Prüfpflicht befreit sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Eigentümergemeinschaften können nur dann auf die Legionellenprüfung verzichten, wenn keine Wohnung im Haus vermietet ist.
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