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Pressemitteilung vom 23.10.2010
Im Herbst: Betriebskosten müssen abgerechnet werden
Mit dem Jahresende kommt auf die meisten Vermieter wieder die Abrechnung der Betriebskosten zu. Dies gilt für diejenigen, welche die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen. Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss mindestens einmal pro Jahr eine Abrechnung erfolgen. Bei einer Abrechnung nach dem Kalenderjahr muss dies bis zum 31. Dezember erfolgen. Andernfalls droht dem Vermieter, dass er keine Nachforderungen vom Mieter verlangen kann.
Bei der Abrechnung gilt es, eine Reihe von Formalien zu beachten, die der Bundesgerichtshof als Minimalanforderungen von den Vermietern verlangt. Besonders wichtig ist jedoch der rechtzeitige Zugang der Betriebskostenabrechnung beim Mieter. Allein die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung reicht zur Wahrung der Abrechnungsfrist nicht aus. Erforderlich ist, dass die Abrechnung dem Mieter innerhalb der Frist zugeht. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen.
Mit seinem Urteil vom 13. Januar 2010 (Az. VIII ZR 137/09) hat der Bundesgerichtshof einige unnötige Hürden für die Umlage der Betriebskosten beseitigt. So muss in der Betriebskostenabrechnung eine Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr nicht erläutert werden. Entsprechende Forderungen des Mieters sind unbegründet. Auch die strittige Frage der Umlage von Sperrmüllbeseitigungskosten im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Vermieter. Voraussetzung für eine solche Umlage ist jedoch, dass die Sperrmüllkosten regelmäßig anfallen. Die einmalige Beseitigung von Sperrmüll fällt hingegen nicht unter diese Entscheidung. Schließlich entschied der Bundesgerichtshof, dass es nicht erforderlich ist, dem Mieter die Gassorte und den Heizwert des Gases in der Betriebskostenabrechnung mitzuteilen.
Wer mehr zum Thema Betriebskosten und deren Abrechnung erfahren möchte, der sei auf die Broschüre „Betriebskosten – wirksam vereinbaren und erfolgreich umlegen“ (ISBN 978-3-939787-31-0) hingewiesen. Diese Broschüre soll Vermietern bei den Betriebskosten und deren Abrechnung helfen. Von der richtigen Vereinbarung der Kostenarten, des Umlageschlüssels und der Höhe der Vorauszahlung bis zur Abrechnung wird alles Wichtige erläutert – selbstverständlich auch die Betriebskostenarten. Die Broschüre kann in unserem Haus & Grund-Shop bezogen werden. Der Bezugspreis beträgt 10,95 €, inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.
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