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Pressemitteilung vom 16.11.2012
Klares "Nein" zur Wohnungszwangswirtschaft
Haus & Grund gegen neues Zweckentfremdungsverbot des LandesDie Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Baden-Württemberg lehnen Pläne der grün-roten Landesregierung zur Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots ab. Das erklärte die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot dürfen Eigentümer nur nach Genehmigung der zuständigen Gemeinde Wohnraum gewerblich oder sonst beruflich nutzen, leer stehen lassen oder abreißen.
„Der Staat greift mit dem Zweckentfremdungsverbot massiv in das Recht des Eigentümers ein, über seine Immobilie frei zu verfügen. Diese staatlich verordnete Zwangsbewirtschaftung brauchen wir in Baden-Württemberg nicht“ so Manfred Harner, Aufsichtsratsvorsitzender von Haus & Grund Baden. „Wir haben hier einen gut funktionierenden Wohnungsmarkt.“
Michael Hennrich MdB, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Württemberg, hält das Zweckentfremdungsverbot für ein falsches Instrument der Wohnungspolitik: „Die damalige Landesregierung hat das Zweckentfremdungsverbot in Baden-Württemberg 2006 mit gutem Grund abgeschafft. Seine Wiedereinführung wäre ein falsches Signal an investitionsbereite Unternehmen und private Eigentümer.“ Die Motivation, neuen Wohnraum zu schaffen, würde sinken, pflichtet sein Badener Kollege Harner bei. "Das Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht".
An der Realität vorbei
„Das geplante Verbot der Zweckentfremdung spiegelt zudem die Wirklichkeit auf dem Immobilienmarkt nicht wider“, stellt Axel Tausendpfund, Vorstand von Haus & Grund Baden, fest. „Derzeit kann Wohnraum in gesuchten Lagen attraktiv vermietet werden. Bei gleichzeitigem Leerstand im Gewerbebereich sind daher eher Umnutzungen zu Gunsten von Wohnungen das wirtschaftliche Gebot der Stunde.“Das Zweckentfremdungsverbot würde eine flexible Rückumwandlung in Gewerberäume zu einem späteren Zeitpunkt allerdings unmöglich machen. „Da überlegt sich natürlich jeder zweimal, ob er Gewerberäume in Wohnraum umwandelt und damit neuen Wohnraum schafft“ erläutern Harner und Hennrich.
Sorge bereitet der Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg auch, dass durch das Verbot neue bürokratische Hürden, hoher Verwaltungsaufwand und rechtliche Unsicherheiten verursacht würden. Außerdem, so Ottmar H. Wernicke, Landesgeschäftsführer von Haus & Grund Württemberg, seien Vollzugsdefizite zu befürchten – und zwar weniger bei der Sanktionierung von Verstößen als bei der Genehmigung von Zweckentfremdungen: „Die von den Eigentümern beantragten Zweckentfremdungen sind eng verknüpft mit wirtschaftlichen Interessen, sodass eine verzögerte Bescheidserteilung schnell zu einem erheblichen finanziellen Schaden des vermietungswilligen Eigentümers führt.“
Appell an Minister Nils Schmid
Die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg appelliert daher an den zuständigen Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid, die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots zu unterlassen. „Das Zweckentfremdungsverbot schafft keinen Wohnraum, es verhindert ihn.“ Nur ein ganzheitliches Konzept für Wohnungsneubau und die gezielte Förderung für Modernisierungen im Bestand könne das Angebot an zeitgemäßen Wohnungen erhöhen. „Der Staat muss dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören attraktive Fördermöglichkeiten und die längst überfälligen besseren steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen.“Klares "Nein" zur Wohnungszwangswirtschaft
Hintergrundinformation:
Die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg besteht aus den beiden selbständigen Landesverbänden- Haus & Grund Baden e.V.
mit 48 Ortsvereinen und 64.000 Mitglieder
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![]() |
Manfred Harner | Dr. Axel Tausendpfund |
- Haus & Grund Württemberg e. V.
mit 59 Ortsvereinen und 94.000 Mitgliedern
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Michael Hennrich MdB | Ottmar H. Wernicke |
die zusammen rund 160.000 private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Baden-Württemberg repräsentieren.
Unser Leitmotiv: Mit Rat und Tat für Ihr Eigentum
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund setzt sich für die Freiheit der Nutzung des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums ein. Mehr als 125-jährige Erfahrung ermöglicht uns, die unterschiedlichen Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer zu vertreten, so verschieden sie auch sind.- Selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden
- Wohnungseigentum statt Miete, auch zur Sicherung der eigenen Altersvorsorge
- Kapitalanlage in Form vermieteter Immobilien
- Wir kümmern uns aber auch um alle, die erst Eigentümer werden wollen. So begleiten wir unsere Mitglieder beim Bau oder Erwerb ihrer Immobilie
Kurz, wir kennen die Wünsche und die Probleme unserer Mitglieder. Und wir wissen, wie wir ihnen helfen können, Probleme zu vermeiden und die individuellen Ziele zu errechen.
Unser Markenzeichen:
Beratung Persönliche Beratung ist das Markenzeichen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. Daneben profitieren unsere Mitglieder von regelmäßigen Informationen und Veranstaltungen zu allen wichtigen Themen von Rechtsprechung bis Gartenpflege. Haus & Grund bietet darüber hinaus in den Geschäftsstellen ein umfangreiches Sortiment an Formularen, Broschüren und Ratgebern rund um die Immobilie.Online-Mietverträge
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