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Baugenehmigungen

Wann sind An- oder Umbauten genehmigungspflichtig?

Wer ein Haus baut, weiß, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist bevor der erste Spatenstich gesetzt wird. Doch wie sieht es mit Um- oder Anbauten aus? Für welche Bauvorhaben müssen vom zuständigen Bauamt genehmigt werden? Und welche der Versicherung gemeldet?


Landesbauordnungen beachten

Baugenehmigungsverfahren sind Deutschland über die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Maßgeblich ist immer das Bauordnungsrecht.

Genehmigungspflichtige Projekte

Grundsätzlich benötigen bauliche Anlagen eine Genehmigung, die errichtet, geändert, abgebrochen und deren Nutzung geändert wird.
Unter „Errichtung“ wird ein Neubau verstanden. Es muss eine selbstständige, abtrennbare bauliche Erweiterung sein, beispielsweise ein Anbau oder eine Garage. Dann gibt es sogenannte unselbstständige Erweiterungen. Dies sind beispielsweise Balkone oder Dachgeschossausbauten. Durch die unselbständige Erweiterung muss eine Veränderung oder Umgestaltung der Bausubstanz erfolgen.

Genehmigungsfreie Projekte

Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen, die keine Genehmigung benötigen. Diese sind in der Regel in den Landesverordnungen aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel Geräteschuppen bis zu 30 Quadratmeter, Terrassenüberdachungen bis drei Meter Tiefe, oder Mauern und Zäune bis zwei Meter Höhe. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Trotz Genehmigungsfreiheit dürfen bau- oder nachbarrechtliche Vorschriften nicht missachtet werden: Abstands- und Brandschutzregeln bleiben bestehen. Bei Verstößen können die Aufsichtsbehörden auch nach Jahren die Beseitigung des Bauvorhabens verlangen.

Wohngebäudeversicherung rechtzeitig informieren

Die Wohngebäudeversicherung muss über Um- und Anbaumaßnahmen informiert werden, damit diese im Vertrag ergänzt werden können und der Versicherungsschutz auch dafür gilt. Andernfalls kann es passieren, dass bei einer Wertsteigerung des Hauses die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht und eine Unterversicherung entsteht. Kommt es dann zu einem Schadenfall, zahlt der Versicherer womöglich nicht den kompletten Schaden. 

Bauvorhaben absichern

Außerdem stecken Baustellen voller Risiken und Gefahren und der Bauherr muss dafür Sorge tragen, dass sich niemand auf der Baustelle verletzen kann. Sollte doch einmal etwas passieren, schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Ansprüchen anderer. Bei kleineren Bauvorhaben reicht in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung. Bei vermieteten Objekten ist der Bauherrenhaftpflichtschutz bis zu einer gewissen Bausumme in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten.

Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn bei Neubauten vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten können. Abgedeckt sind insbesondere Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie z. B. Sturm, Überschwemmung oder Überflutung. Aber auch Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern sowie unbekannte Eigenschaften des Baugrundes sind versichert.

Wichtig: Dies gilt nur für die Neubausubstanz. Schäden an der Altbausubstanz bei Sanierungen oder Umbauten sind in der Regel nicht versichert. Es gibt nur wenige Versicherer auf dem Markt, die solche Schäden mitversichern.

Lassen Sie sich über den passenden Versicherungsschutz von den Experten der GEV unter 040 3766 3367 beraten.

www.gev-versicherung.de
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