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Urteile

Aktuelle Rechtsprechung!

Hier finden Sie interessante und nützliche Rechtsprechung zu den Themen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Nachbarrecht und anderen Rechtsgebieten rund um das Thema Immobilien und ihre Bewirtschaftung.

Das aktuelle Urteil:

LG München II-Urteil 12 S 1472/2 vom 24.02.2026

Fristlose Kündigung wegen fortlaufender Zutrittsverweigerung wirksam


Der Fall

Der Mieter verweigerte dem Vermieter über einen längeren Zeitraum mehrfach den Zutritt zur Wohnung, obwohl ein Fensteraustausch und die Überprüfung von Feuchtigkeits- und Wasserschäden erforderlich waren und der Vermieter wiederholt um Zutritt gebeten und abgemahnt hatte. Trotz dieser Aufforderungen blieb der Mieter bei seiner Ablehnung; der Vermieter kündigte daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich und klagte auf Räumung. Das Amtsgericht gab der Klage statt, der Mieter legte Berufung ein und berief sich vor allem auf fehlende Dringlichkeit der Arbeiten sowie gesundheitliche Härten.

Die Rechtslage

Das Landgericht bestätigte die fristlose Kündigung. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Mieter dem Vermieter trotz mehrfacher, berechtigter Aufforderungen und Abmahnungen den Zutritt zur Wohnung beharrlich und fortdauernd verweigert, obwohl konkrete Instandhaltungs‑ oder Schadensbeseitigungsmaßnahmen anstehen. Es ist nicht erforderlich, dass bereits ein erheblicher Substanz- oder Vermögensschaden eingetreten ist; entscheidend ist die nachhaltige Verhinderung berechtigter Vermieterrechte.

Die Kammer verneinte zudem einen Härtegrund. Ein Attest genügt nicht, wenn es lediglich Diagnosen aufzählt, ohne nachvollziehbar darzulegen, weshalb ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar wäre oder der Wohnungsverlust zu einer gravierenden Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Allgemeine Hinweise auf Alter, Krankheit und Umzugsschwierigkeiten reichen nicht aus.

Fazit

Mieter müssen nach angemessener Ankündigung Zutritt gewähren, wenn konkrete Arbeiten – etwa ein Fensteraustausch oder die Beseitigung von Feuchtigkeits- und Wasserschäden – erforderlich sind. Wird der Zutritt trotz mehrfacher Aufforderung und Abmahnung dauerhaft verweigert, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Härteeinwände aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen sind dabei detailliert vorzutragen und zu belegen; pauschale Behauptungen oder wenig aussagekräftige Atteste genügen nicht. Für die Praxis empfiehlt sich auf Vermieterseite eine sorgfältige Dokumentation sämtlicher Zutrittsverlangen und Abmahnungen.

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Die in diesem Artikel gegebenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie sind allgemeiner Natur und sollen lediglich einen Überblick über das Thema bieten. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen.

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